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jazmini

Vereinbarung “Familienhilfsdienst”

Sehr geehrte Damen und Herren, 
für Ihr Interesse an unserem Verein bedanken wir uns. Mit unseren Projekten möchten wir einen Beitrag für ein besseres Verständnis zwischen Jung und Alt leisten. Grundgedanke unserer Arbeit ist, daß die aktive Kommunikation zwischen den Generationen ein entscheidendes Kriterium einer humanen Gesellschaft ist. Wenn Sie die Arbeit von Jung & Alt e.V. im Projekt FAMILIENHILFSDIENST in Anspruch nehmen möchten, schließen wir mit Ihnen folgende Vereinbarung:

1. Die Vermittlung eines ehrenamtlichen Helfers / Helferin zu Ihrer Betreuung soll Ihnen helfen, vorübergehende Lebenssituationen wie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer Grippe etc. zu überstehen. Wir möchten Sie unterstützen, möglichst ein langes selbstbestimmtes Leben führen zu können. Eine fortwährende, regelmäßige Betreuung bei etwa ständig benötigter Hilfe ist nicht Sinn der Hilfe. Ebensowenig ist ein/e Helfer/in für Haushalts- oder Putzarbeiten da. (Ausnahme: Wenn vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet wurde und Ihre Krankenkasse oder Sie selbst bereit sind, den geltenden Satz für eine Haushaltshilfe zu zahlen, können wir Ihnen zu diesem Zweck ein/e Familien-Helfer/in vermitteln.)

2. Unsere Familien-HelferInnen sind unfall- und haftpflichtversichert. Um diesen Versicherungsschutz zu gewährleisten erfolgen Vermittlungen nur durch den Verein, d.h. wenn Sie einen Betreuungswunsch haben, wenden Sie sich bitte an uns und sprechen nicht die HelferInnen direkt an. Vermittlungen von Familien-HelferInnen können wir erst nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung der Aufnahmegebühr von EUR 28,-- und der monatlichen Mitgliedsgebühr von EUR 23,-- vornehmen. Die Mitgliedsgebühr ist regelmäßig und unabhängig davon fällig, ob Sie unsere Hilfe in dem betreffenden Monat beansprucht haben oder nicht. Die Vereinbarung ist mit Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich kündbar. Die Haftung der HelferInnen und des Vereins für sämtliche Verpflichtungen wird beschränkt auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Eine Haftung für zugesagte Vermittlung bei unvorhergesehenen Ausfällen kann nicht übernommen werden, auch nicht für das Verhalten der HelferInnen am Einsatzort oder bei einem Unfall der zu betreuenden Person. Eine Verpflichtung wird nur insoweit übernommen, als das Vermittlungen nach bestem Wissen ordnungsgemäß ausgeführt werden. Unsere HelferInnen werden von uns ausführlich in ihre Aufgabe eingewiesen. Wir erhalten von ihnen ein Führungszeugnis sowie ein Attest, welches bestätigt daß nach ärztlicher Sicht einer Hilfestellung bei SeniorInnen nichts im Wege steht.

3. Vermittlungen werden in folgender Prioritätenfolge durchgeführt:

  • Notüberbrückungen bei unvorhersehbaren und vorübergehenden Notsituationen, z.B. Krankheit, Schwäche nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder Ausfall der regulären Betreuung (z.B. durch Urlaub oder Krankheit) für einen jeweiligen Überbrückungszeitraum von max. 3 Wochen.
  • Hilfseinsätze zu Ihrer Begleitung (z.B. bei einer kulturellen Veranstaltung, Arztbesuch oder Spaziergang) und Entlastung (z.B. Hilfe beim Einkauf oder Behördengang) können Sie innerhalb unserer Vereinbarung 2 x monatlich anfordern. Besteht darüber hinaus Bedarf, so haben Sie die Möglichkeit pro Monat 2 weitere Hilfseinsätze gegen eine jeweilige Spende von EUR 11,-- abzufordern.

Generell ist mit Rücksicht auf die allgemeine Belastbarkeit der ehrenamtlichen HelferInnen eine Zeitbegrenzung von höchstens 8 Stunden am Einsatzort einzuhalten. Die Vermittlung der HelferInnen erfolgt nach Verfügbarkeit.

4. Sie verpflichten sich, den HelferInnen An- und Abfahrt von Haus zu Haus mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Kfz der HelferInnen (EUR -,30/ km) zu bezahlen. Es wäre schön, wenn es Ihnen möglich wäre für die Verpflegung der HelferInnen während des Einsatzes aufzukommen und ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit einem "Dankeschön" zu würdigen. Wir geben Ihnen Tipps, wozu sich der / die Einzelne jeweils freuen würde; letztendlich richtet sich das "Dankeschön" jedoch nach Ihren individuellen Möglichkeiten.

5. Während der Weihnachtsferien sowie von Mitte bis Ende Juli eines jeden Jahres haben wir Betriebsferien und sind nicht erreichbar. Sollten Sie für diese Zeiten Einsatzwünsche haben, melden Sie diese bitte rechtzeitig an damit wir sie vorher noch vermitteln können. In den übrigen Hamburger Schulferien sind wir telefonisch nur eingeschränkt von 10 - 13 Uhr erreichbar.

Wir bitten Sie um die Erklärung Ihres Einverständnis zu den vorstehenden Bedingungen durch Ihre Unterschrift. Den von Ihnen zu leistenden Mitgliedsbeitrag erbitten wir im Bankeinzugsverfahren. Das unterschriebene Formular für den Einzug von Forderungen mittels Lastschrift sowie ein unterschriebenes Exemplar dieses Schreibens senden Sie bitte an unsere Geschäftsstelle zurück. Das zweite Schreiben behalten Sie für Ihre eigenen Unterlagen.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 7.00-19.00 Uhr,Freitag von 7.00-12.00 Uhr. Vermittlungen für den gleichen Tag finden im Notdienst jeweils Montags bis Freitags von 7.00- 8.00 Uhr statt. Wir freuen uns, Ihnen mit unseren Hilfsmöglichkeiten Unterstützung, Stärke und Mut für ein noch langes, selbstbestimmtes Leben geben zu dürfen und wünschen Ihnen mit den JAZ-HelferInnen viel Freude und Herzlichkeit. 

Freundlich grüßt Sie, 
das Projektteam des FAMILIENHILFSDIENST
Jung & Alt e.V.

Einverständniserklärung der Senioren - NutzerInnen

Mit den oben genannten Punkten erkläre/n ich/wir uns vollem Umfanges einverstanden. Diese Vereinbarung gilt für folgende Personen:

1.Name

 

Geb.-Datum

 

2.Name

 

Geb.-Datum

 





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Ort / Datum                     Unterschrift                        Unterschrift




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Beginn der Vereinbarung                                  Beginn des Gebühreneinzugs

pfeilBitte schicken Sie diese ausgedruckte Erklärung per Post an:
Jung & Alt e.V., Mühlendamm 86, 22087 Hamburg